Physik 2 - Experimentalphysik, SS 2013

Prüfung

An Ende des Semesters wird eine schrifliche Prüfung abgehalten. Voraussetzung für eine Teilnahmeberechtigung ist die erfolgreiche Teilnahme am Gruppenunterricht, welches durch das Erlangen von 60% der möglichen Punkte der prüfungsrelevanten Übungsblätter nachgewiesen wird. Prüfungsrelevant sind Blätter 1 bis 12. Die Aufgaben in der Prüfung orientieren sich zum Einen an den Übungsblättern und zum Anderen an der Vorlesung. Ein regelmässiges Besuchen der Vorlesung und ein eigenständiges Bearbeiten der Übungsblätter ist somit die beste Vorbereitung auf die Prüfung. Falls Ihre Punkte für Haus-/Präsenzaufgaben nicht für die Zulassung ausreichen, reden Sie mit Ihrem Übungsgruppenleiter.

Die Zulassung zur Prüfung bedeutet automatisch die Zulassung zu der Nachklausur für den Fall der nicht bestandenen Prüfung. Keine zusätzliche Anmeldung ist erforderlich. Der Umfang der Nachklausur ist der gleiche wie der der normalen Prüfung.

Wenn Sie das Modul wiederholen, müssen Sie sich noch einmal die 60% der Übungspunkte erarbeiten. Eine automatische Klausurzulassung aus früheren Semestern ist nicht möglich.

Prüfungstermine

Die schriftliche Prüfung Physik 2 wird noch bekanntgegeben

Regeln für die Prüfung

  • Zur Prüfung darf ein beidseitig handbeschriebenes DIN-A4 Blatt als eigene Formelsammlung mitgebracht werden. Es dürfen keine anderen Unterlagen benutzt werden.
  • Ein Taschenrechner (TI-30 eco RS) wird von der Universität zur Verfügung gestellt. Es darf kein eigener Taschenrechner benutzt werden.
  • Für die ausländischen Studenten ist auch die Verwendung eines Wörterbuches gestattet.
  • Mobilfunkgeräte müssen für die Dauer der Prüfung ausgeschaltet sein.
  • ACHTUNG!!! Bei der Prüfung besteht Ausweispflicht, d.h. jeder Student muss einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) mitbringen. Während der Prüfung wird der Ausweis kontrolliert.

Bewertung

Der Kurs wird in jedem Semester mit 7 ECTS-Credits bewertet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der gesamtmöglichen Punktzahl erreicht wird. Erreicht ein Teilnehmer nicht die erforderliche Gesamtpunktzahl, so kann er an einer Nachklausur teilnehmen (s. oben).

Sollte die Teilnahme an der Prüfung aufgrund einer Krankheit nicht möglich sein, so muss dies durch ein ärztliches Attest belegt werden! Das ärztliche Attest muss zeitnah zur Prüfung im Sekretariat von Prof. Schultz-Coulon abgegeben werden. Außerdem sollte dies per Email dem Koordinator, Dr. Stamen, mitgeteilt werden.

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